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VERWALTUNG

Versicherungsschutz zur Fortsetzung der schulischen Laufbahn


Im Schulgeld ist der Versicherungsschutz zur Fortsetzung der schulischen Laufbahn miteinbegriffen.

Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Zahlung des Schulgelds bis zum Abschluss der schulischen Laufbahn (12. Klasse) in folgenden Fällen:
  •  Tod des/der Versicherten
  •  Vollinvalidität (absolute Erwerbsunfähigkeit) des/der Versicherten

Die Versicherung kann auf Namen beider Eltern oder eines Elternteils laufen. Ist ein Elternteil versichert, so zahlt die Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des Versicherungsfalls (Tod oder Invalidität des entsprechenden Elternteils) 100% des Schulgelds bis zum Abschluss der schulischen Laufbahn. Sind beide Elternteile zu je 50% versichert, so zahlt die Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des Versicherungsfalls (Tod oder Invalidität) eines Elternteils 50% des Schulgelds bis zum Abschluss der schulischen Laufbahn. Bei Tod oder Invalidität beider Elternteile, zahlt auch hier die Versicherungsgesellschaft 100% des Schulgelds.


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