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VERWALTUNG

Versicherungsschutz zur Fortsetzung der schulischen Laufbahn


Im Schulgeld ist der Versicherungsschutz zur Fortsetzung der schulischen Laufbahn miteinbegriffen. Versichert wird/werden der/die Verantwortliche(n) für die Zahlung des Schulgelds.

Bei Todesfall des/der Versicherten übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Zahlung des Schulgelds bis zum Abschluss der schulischen Laufbahn (12. Klasse).  


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