VERWALTUNG
Versicherungsschutz zur Fortsetzung der schulischen Laufbahn
Im Schulgeld ist der Versicherungsschutz zur Fortsetzung der schulischen Laufbahn miteinbegriffen. Versichert wird/werden der/die Verantwortliche(n) für die Zahlung des Schulgelds.
Bei Todesfall des/der Versicherten übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Zahlung des Schulgelds bis zum Abschluss der schulischen Laufbahn (12. Klasse).







