Schulgeld

Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr („Reserva de Vacante“) wird sowohl von neuen Schülern als auch von denjenigen gezahlt, die ihre schulische Laufbahn an der Pestalozzi-Schule fortsetzen möchten. Die Anmeldung gilt jedoch erst dann als endgültig, wenn der Schüler/die Schülerin alle Voraussetzungen des Schulvertrags und seiner Anlagen erfüllt.

  • ANMELDEGEBÜHR FÜR NEUE SCHÜLER: Sie zahlen eine Anmeldegebühr in Höhe von einem geltenden Monatsschulgeld zuzüglich eines halben Monatsschulgeldes als Anmeldeverwaltungsgebühr.
  • ANMELDEGEBÜHR FÜR SCHÜLER DER SCHULE / GESCHWISTER VON SCHÜLERN UND/ODER KINDER VON EHEMALIGEN SCHÜLERN: Für diese Schüler wird eine Anmeldegebühr in Höhe von einer Monatsrate gezahlt. Auf diese Gebühr gibt es keinen Geschwisternachlass.

Diese Gebühren werden als „Reserva de Vacante“ in Rechnung gestellt.


Rückzahlung der Anmeldegebühr

Sollten die Eltern Beträge als Anmeldegebühr gezahlt haben, die formellen oder pädagogischen Anmeldevoraussetzungen jedoch nicht erfüllt worden sein, so stehen diese Beträge den Eltern ab dem ersten Werktag im März des entsprechenden Schuljahres zur Verfügung, für den die Anmeldung beansprucht wurde, es sei denn, die Eltern haben Schulden gegenüber der Schule. In letzterem Falle werden die entsprechenden Beträge der Zahlung der Schulden angerechnet und ein eventueller Restbetrag wird ebenfalls am angegebenen Termin zurückgezahlt. Die Anmeldeverwaltungsgebühr wird nicht rückerstattet.

Sollte die Familie Beträge als Anmeldegebühr gezahlt haben, dann aber von der Anmeldung absehen, dann gilt folgendes Verfahren für die Rückerstattung:

  • SCHÜLER DER SCHULE: Die gezahlten Beträge werden ihnen innerhalb der zehn (10) Tage nach beweiskräftiger Mitteilung an die Schule rückerstattet, wenn die Mitteilung vor dem 30. November des Vorjahres erfolgt. 
  • NEUE SCHÜLER: Die gezahlten Beträge werden nicht rückerstattet.