Schulgeld

Versicherungsschutz zur Fortsetzung der schulischen Laufbahn


Im Schulgeld ist der Versicherungsschutz zur Fortsetzung der schulischen Laufbahn miteinbegriffen. Versichert wird der Verantwortliche für die Zahlung des Schulgelds zu 100% oder beide Verantwortlichen zu je 50%.

Bei Todesfall des Versicherten (oder der beiden Versicherten) übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Zahlung des Schulgelds bis zum Abschluss der schulischen Laufbahn (12. Klasse) des Schülers oder der Schüler nach dem vereinbarten Prozentsatz.